Zweck des Gemeindeverbandes Wasserversorgung Saurenhorn ist die Abgabe von Trink- und Brauchwasser an die Bevölkerung im Gebiet der Verbandsgemeinden als öffentlich-rechtliche Aufgabe sowie Ausbau und Unterhalt der Wasserversorgungsanlagen. Der Verband ist zudem für die Zurverfügungstellung von Löschwasser zuständig.
Der erste Spatenstich zur Erstellung der Saurenhornversorgung fällt ins Jahr 1910. Die Unternehmerfirma Johann Brunschwyler hat nach umfangreichen Vorarbeiten an 50 ausgewählten Stellen hauptsächlich im Frienisberg-Nordhang das Wasser gefasst, Brunnstuben erstellt und mit Transport- und Verteilleitungen den Verbrauchern zugeführt. Für die Realisierung dieses wagemutigen Vorhabens war der Abschluss von Verträgen mit den Grundeigentümern und den Verbraucherorganisationen zwingende Voraussetzung. Aus dieser Zeit stammt auch das erste bernische Wasserrechtsgesetz. Der Gemeindeverband Wasserversorgung Saurenhorn wurde in drei Bauetappen in den Jahren 1910 bis 1932 erstellt und umfasste 30 Ortschaften welche durch ein Hauptleitungsnetz von 80 km verbunden waren. Die Investitionskosten betrugen 2,3 Millionen Franken welche durch Gemeindebeiträge, Staats- und Brandversicherungsbeiträge und Zahlungen der Wasserkäufer knapp gedeckt werden konnten.
1923 wurde von Gemeindedelegierten die „Wasserbezugsgenossenschaft Saurenhorn“ gegründet mit dem Ziel der baldigen Anlagenübernahme von der Firma Brunschwyler, welche sichtbar Schwierigkeiten im finanziellen Bereich und im Unterhalts- und Wartungsdienst hatte. Es fanden Übernahmeverhandlungen statt, welche zu keinen Ergebnissen führten. Am 14. Mai 1946 fand die erste Delegiertenversammlung des Gemeindeverbandes Wasserversorgung Saurenhorn statt und der erste Vorstand wurde gewählt. Beteiligt waren 21 Gemeinden. Vordringliches Ziel der Verbandsbehörde war die baldige Einigung in den Übernahmeverhandlungen. Mit Expertisen, Expropriation und Gerichtshändel bis zum Appellationsgericht des Kantons Bern wurde schlussendlich der Preis für die Übernahme von der Firma Brunschwyler festgesetzt. Die Besitzeinweisung durch den Regierungsstatthalter Aarberg erfolgte am 29. Oktober 1951. Die volle Geschäftstätigkeit des Verbandes wurde am 1. Januar 1952 aufgenommen.
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